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Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen haben für den Betroffenen oft erhebliche Konsequenzen. In vielen Fällen steht ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Da fast jeder auf seine Mobilität angewiesen ist, sollten Sie in solchen Fragen Hilfe bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen. In unserem Haus ist dies Herr Rechtsanwalt Michael Siems.

Bußgeldrecht
Ihr Fachanwalt in Braunschweig

Ein Bußgeldverfahren aufgrund von zu schnellen Fahrens, eines Rotlichtverstoßes, nicht ausreichenden Abstands oder wegen der Nutzung eines Handys ist ärgerlich. Es kostet Geld, es drohen Fahrverbote und wenn sich Verstöße häufen, kann sogar eine Entziehung der Fahrerlaubnis bei entsprechend vielen Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen. Angesichts der gerade im Internet kursierenden Werbung, dass über 80 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, wird dem Verbraucher suggeriert, dass man auch in über 80 % der Fälle schadlos aus einem solchen Bußgeldverfahren herauskommt.

Leider sind die Dinge im Bußgeldrecht alles andere als einfach. In den allermeisten Fällen ist es schwierig, einen Vorwurf insgesamt zu entkräften. Gerade wenn dann ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt, muss vorher genau überlegt werden, welche Strategie in Bezug auf das Bußgeldverfahren verfolgt wird. Es ist oft möglich, bei einem drohenden Fahrverbot mit der Bußgeldbehörde oder ggf. mit dem Bußgeldrichter zu verhandeln, ob nicht gegen Erhöhung der Geldbuße ein Verzicht auf das Fahrverbot in Betracht kommt. Diese Strategie kann nur dann Erfolg haben, wenn die überhöhte Geschwindigkeit oder das Fahren über die rote Ampel eingeräumt wird. Setzt der zuständige Rechtsanwalt allerdings auf eine „Krawallverteidigung“, darf später nicht auf Zugeständnisse des Sachbearbeiters oder Bußgeldrichters gehofft werden.

In anderen Fällen kann es Sinn ergeben, auf Zeit zu spielen, insbesondere wenn bereits zu viele Punkte in Flensburg gesammelt wurden. So kann es auch manchmal sinnvoll sein, das Verfahren solange zu verzögern, dass ein verhängtes Fahrverbot in einen Zeitraum fällt, in dem es am wenigstens „stört“.

Wie sich hier bereits zeigt, ist jeder Fall bezogen auf das Bußgeldrecht ganz individuell zu betrachten. Daher ist es wichtig, dass Sie sich einem Anwalt anvertrauen, der sich mit dem Bußgeldrecht auskennt. Egal, ob Sie auf der A2 bei Peine, Helmstedt, Gifhorn oder Braunschweig geblitzt worden sind, ob Sie in Wolfsburg, Salzgitter oder Wolfenbüttel bei Rot über die rote Ampel gefahren oder wo anders einen Bußgeldtatbestand verwirklicht haben sollten: Wir besprechen zu Anfang mit Ihnen ausführlich die Angelegenheit und stimmen nach erfolgter Akteneinsicht die Strategie gemeinsam mit Ihnen ab.

 

Verkehrsstrafrecht
Ihr Fachanwalt in Braunschweig

Die meisten Fälle, die wir im Verkehrsstrafrecht behandeln, haben mit fahrlässiger Körperverletzung zu tun oder mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

Wird Ihnen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Straftat vorgeworfen, wenden Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der von Anfang an dafür Sorge trägt, dass die Erfolgschancen der Verteidigung so hoch wie möglich sind.

Das gilt insbesondere bei Straftaten, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht. Neben der Verkehrsunfallflucht sind das vor allem auch Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Gerade der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist mit der richtigen Argumentation häufig zu entkräften. Setzen Sie in diesen Fällen auf die langjährige Erfahrung und umfassende Aus- und Weiterbildung unseres Fachanwalts, Herrn Rechtsanwalt Michael Siems.

Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für alle Fragen des allgemeinen Zivilrechtes zur Verfügung. Hierzu gehört insbesondere auch das sog. Vertragsrecht. D.h., dass Sie sich gern auch mit allen Fragen und Problemen zu z.B. Internetkäufen, Fitnessverträgen etc. an uns wenden können. Die in Deutschland geltende allgemeine Vertragsfreiheit bedeutet insoweit nicht nur, dass man sich in der Regel aussuchen kann, mit wem man einen Vertrag schließt. Auch in der Formulierung des Inhaltes und der Ausgestaltung des Vertrages besteht eine weitgehende Freiheit, die jedoch wiederum in vielerlei Hinsicht Einschränkungen erfährt (Verbraucherschutzrecht etc.).

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