Alkohol am Steuer und Mitverschulden des Beifahrers
Wir haben uns auf eine Fallkonstellation spezialisiert, die für die Betroffenen eine außerordentlich große Bedeutung hat. So haben wir mehrere verunfallte Unfallopfer vertreten, die Beifahrer in einem Fahrzeug waren, dass von einem alkoholisierten Fahrer gelenkt wurde. Kommt es dann zu einem Unfall, wendet die Haftpflichtversicherung in der Regel ein nicht unerhebliches Mitverschulden ein. So wird dem Insassen unterstellt, er habe gewusst, dass der Fahrer betrunken Auto gefahren ist und habe sich dementsprechend leichtfertig in Gefahr begeben. Dieser Vorwurf geschieht in sehr vielen Fällen zu Unrecht.
Gerade wenn sie schwer verletzt worden sind, sollten Sie sich einen Rechtsanwalt suchen, der Erfahrung mit dieser Fallgestaltung hat. Die von uns bisher behandelten Fälle hatten teilweise die tragische Unfallfolge einer Querschnittlähmung zum Inhalt. Bei solchen schweren Verletzungen brauchen Sie einen Anwalt, der sich mit Erfahrung und Engagement für Ihr Recht und für eine möglichst ungekürzte Haftung der Haftpflichtversicherung einsetzt.
Wir kämpfen für Sie und setzen Ihre Ansprüche ggf. auch gerichtlich durch. So konnten wir in den vergangenen Jahren mehrfach den Mitverschuldenseinwand vor Gericht vollständig entkräften. Dies hatte zur Folge, dass die schwerstverletzten Mandanten zu ihrem vollen Recht gekommen sind und die gegnerische Versicherung für alle Schäden in vollem Umfang aufkommen muss.
Oft wird übrigen auch kombiniert oder isoliert zu Unrecht ein weiterer Mitverschuldenseinwand erhoben: Es wird behauptet, dass der Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde und die Insassen bei dem Unfall nicht angeschnallt gewesen wären. Auch diese angebliche Mithaftung lässt sich in den allermeisten Fällen entkräften.