Anwalt für Erbrecht in Braunschweig – Hilfe nach dem Trauerfall
Nach dem Tod eines geliebten Menschen kommt es leider oft zu Streit zwischen den trauernden Angehörigen. Um das bereits möglichst zu Lebzeiten zu verhindern, empfiehlt es sich, ein Testament aufzusetzen und sich hierzu kompetent juristisch beraten zu lassen.
So können Situationen verhindert werden, bei denen der Erblasser zwar gedacht hat, er habe alles im Sinne seiner Lieben geregelt, was sich aber häufig im Nachhinein als Irrtum erweist.
Ist dann der Erbfall eingetreten, entsteht Streit zwischen den Angehörigen darüber, welcher Nachlass vorhanden ist, wie er geteilt wird bzw. bei den Angehörigen, die keine Erben geworden sind, ob und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche bestehen.
In unserer Kanzlei kümmert sich Herr Rechtsanwalt Michael Siems um alle erbrechtlichen Belange und Fragestellungen.
Kompetente Beratung und Betreuung durch Ihren Anwalt für Erbrecht:
Unser Angebot im Erbrecht reicht von der Beratung über die Gestaltung Ihres Testaments, die Errichtung von Altersvorsorgevollmacht und Patientenverfügung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, wenn ein Erbfall eingetreten ist.
Wird ein Abkömmling oder ein Ehegatte enterbt, hat er einen Pflichtteilsanspruch und ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Auch in diesen Fällen können Sie sich auf die Unterstützung unseres Anwalts für Erbrecht verlassen.
Die Einschaltung eines Anwalts ist häufig schon deswegen erforderlich, weil Erben oder Miterben nicht Auskunft in dem Umfang erteilen, in dem sie dem Pflichtteilsberechtigten oder weiteren Erben zusteht. Wichtig ist in diesen Fällen, dass man konsequent und zügig handelt und erforderlichenfalls ohne große Zeitverzögerung, wenn nötig, einen solchen Anspruch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzt. Auch bei der Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite.